Fakten und Ziele

Unter dem Namen Fritz-Gerber-Stiftung für begabte junge Menschen besteht mit Sitz in Basel eine Stiftung im Sinne der Art. 80 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Basis die Förderung begabter junger Menschen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz durch Leistung finanzieller Beiträge zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sie ist dort tätig, wo für die Erreichung des Stiftungszweckes keine öffentlichen Gelder zur Verfügung stehen.

Die Stiftung konzentriert sich auf Einzelfallhilfe und unterstützt junge Menschen direkt mit einem finanziellen Beitrag. Dagegen sollen Institutionen nur in begründeten Ausnahmefällen von der Unterstützung der Stiftung profitieren können. Die Stiftung spricht auf der Basis von schriftlichen Gesuchen – ergänzt durch eigene Abklärungen – Beiträge, deren Höhe individuell ist, die aber in der Regel zwischen 5'000 Franken und 20'000 Franken liegen. Diese Gelder sind von den Begünstigten zielgerichtet einzusetzen, so beispielsweise für eine Zusatz- oder Zweitausbildung im In- oder Ausland, für ergänzenden Privatunterricht im musischen oder sportlichen Bereich oder für die Finanzierung eines Auslandaufenthaltes.

Unterstützungsberechtigt sind junge Menschen im Alter zwischen 10 und 25 Jahren, die in der Schweiz ihren dauernden Wohnsitz haben. Unterstützt werden Gesuche begabter junger Menschen in den Bereichen Schule (inkl. Fachhochschulen), Handwerk, Kultur und Sport. Nicht berücksichtigt werden Gesuche von Bewerbern der Universitäten und der ETH.

Die Fritz-Gerber-Stiftung hat Mitte 1999 ihre Tätigkeit aufgenommen. Seither hat sie über 1’500 begabte junge Menschen mit insgesamt 17.6 Mio. Franken unterstützt (Stand März 2013).

Für Spenden, die zugunsten der Tätigkeit der Fritz-Gerber-Stiftung eingehen, gilt Steuerbefreiung.

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